SchularztNeben dem Bildungsauftrag hat die Schule auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Deshalb werden im 2. Kindergarten, in der 5. Primarklasse sowie in der 2. Oberstufe schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.
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